Bei unzuverlässiger Alterskennzeichung Beschwerde einreichen
Alterskennzeichnungen auf Unterhaltungsmedien sind in der Schweiz nicht einheitlich und verpflichtend geregelt. Dies führt dazu, dass Kinder und Jugendliche heute unbeschränkten Zugang zu Gewaltdarstellungen haben. Wenn man mit Altersfreigaben auf Unterhaltungsmedien nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit, dies Pro Juventute mitzuteilen.
Bei der Alterskennzeichnung für Videos und Computerspiele handelt es sich um eine Eigendeklaration der Hersteller und Händler. Die Konsumentinnen und Konsumenten sind dabei mit unterschiedlichen Bewertungssystemen konfrontiert, die zu durchaus unterschiedlichen Kennzeichnungen vergleichbarer Produkte führen.
Beschwerdemöglichkeiten bei Pro Juventute
Eltern und Erziehende, die mit einer Altersfreigaben auf Unterhaltungsmedien nicht einverstanden sind, können dies Pro Juventute mitteilen. Denn bereits heute besteht die Möglichkeit zu reagieren, wenn man mit angegebenen Altersfreigaben auf Unterhaltungsmedien nicht einverstanden ist. Pro Juventute informiert auf ihrer Internetseite über die verschiedenen Möglichkeiten: Bei Computer- und Videospielen kann direkt ein Beschwerdeformular ausfüllt werden. Pro Juventute sammelt alle Beschwerden und reicht dieses dann offiziell beim entsprechenden Ausschuss ein. Für andere Unterhaltungsmedien wie Internet, Radio- und Fernsehsendungen sind die jeweiligen direkten Beschwerdemöglichkeiten publiziert.
Pro Juventute fordert einheitlichen Kinder- und Jugendmedienschutz
Die Alterskennzeichnung für Computer- und Videospiele orientiert sich in der Schweiz in der Regel am Pegi-Rating-System. Diese Kennzeichnung wurde von Herstellern entwickelt und ist eine Selbstverpflichtung ohne staatliche Kontrollinstanzen. Das wissen auch die Hersteller und Händler, denn von Gesetzes wegen sind sie zu keiner Deklaration verpflichtet. Aus diesem Grund fordert Pro Juventute einen einheitlichen Kinder- und Jugendmedienschutz mit verbindlichen Altersfreigaben für Computer-spiele, Videos und auch Kinofilme. Dabei schlägt Pro Juventute eine Kooperations-strategie von Staat und Branchenverbänden vor, die als «regulierte Selbstregulierung» in anderen Ländern bereits umgesetzt wird.
Beschwerde einreichen, Informationen zur Petition und online unterschreiben unter http://www.pro-juventute.ch/?id=2033
Zürich, 9. Mai 2008
Kontakt
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Fax 044 256 77 74
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Wir machen uns stark für Kinder und Jugendliche in der Schweiz
Pro Juventute unterstützt Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern auf dem Weg zu selbst- und sozialverantwortlichen Persönlichkeiten. Mit vielfältigen Angeboten hilft die Stiftung direkt und wirkungsvoll. Sie bietet spannende und gut frequentierte Dienstleistungen wie die Pro Juventute Beratung 147 oder die Pro Juventute Elternbriefe an. Davon profitieren jährlich nicht weniger als 300 000 Kinder und Jugendliche in der Schweiz.


