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Sind Kriegsspiele rechtsfreie Räume?
Pro Juventute und TRIAL, die schweizerische Gesellschaft für Völkerstrafrecht, haben geprüft, ob und wie Computer-Kriegsspiele das humanitäre Völkerrecht berücksichtigen. Das Ergebnis ist so ernüchternd wie die Realität. Die Organisationen fordern die Hersteller auf, in ihren Spielentwicklungen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte konsequent und fantasievoll einzubauen.
In Computer- und Videospielen wird oft Gewalt gezeigt und Spielende werden virtuell gewalttätig. Computerspiele sind aber weder rechts- noch ethikfreie Räume. Es wäre zu begrüssen, wenn in Spielanlagen fiktiver Kriege auch jene Normen gelten, die in realen bewaffneten Konflikten einzuhalten sind. Diese Normen und Werte werden vom humanitären Völkerrecht und den Menschenrechten gesetzt. Sie grenzen übermässige Gewalt aus und schützen die Menschenwürde besonders gefährdeter Personengruppen.
Pro Juventute und TRIAL (Track Impunity Always) sind Hinweisen nachgegangen, wonach wirklichkeitsnah gestaltete Kriegsspiele teilweise Szenen enthalten, die Spielende zu völkerrechts-widrigem Verhalten verleiten, indem sie beispielsweise ungestraft Zivilpersonen oder gefangene Kämpfende töten können. Deshalb überprüften die beiden Organisationen rund 20 ausgewählte Kriegsspiele auf ihre Verträglichkeit mit universell anerkannten Regeln des Kriegsrechts.
Die Auswertung zeigt, dass die Regeln des humanitären Völkerrechts in vielen Fällen nicht Teil der Spielanlage sind. Dies erstaunt auf den ersten Blick nicht, werden Computergames ja nicht zum Zweck der didaktischen Vermittlung des Kriegsrechts sondern zur Unterhaltung produziert. Dennoch erstaunt das praktisch vollständige Fehlen entsprechender Spielregeln oder Sanktionen im Game: Zivilpersonen oder geschützte Objekte wie Kirchen und Moscheen können ungestraft angegriffen werden, in Verhörszenen sind sanktionslos Folter, unmenschliches oder erniedrigendes Verhalten möglich oder es werden aussergerichtliche Hinrichtungen simuliert. Immerhin existieren einzelne Spiele, in welchen Tötungen von Zivilpersonen geahndet oder schonende Spielstrategien belohnt werden.
Diese einzelnen Beispiele zeigen, dass sich Regeln des humanitären Völkerrechts und der Menschenrecht durchaus auch in Kriegsspiele einbauen lassen. Es ist bedauerlich, dass von den Game-Herstellern kaum die Gelegenheit genutzt wird, die Regeln des Völkerrechts und deren Vertreter (z.B. IKRK, Gerichtshöfe etc.) als spezifische Elemente im Spielverlauf fantasievoll einzusetzen. Pro Juventute und TRIAL fordern die Spielhersteller auf, gerade in diesem Bereich ihre Kreativität und den durchaus vorhandenen Innovationsgeist einzusetzen. Es kommt einer verpassten Chance gleich, wenn der virtuelle Raum die Illusion schrankenloser Gewalt vermittelt.
Die Projektidee dieser Studie von TRIAL wurde 2007 anlässlich des Internationalen Menschenrechtsforums in Luzern mit einem Förderpreis ausgezeichnet und in Zusammenarbeit mit Pro Juventute realisiert. Die ausgewählten Spiele haben Fachpersonen des humanitären Völkerrechts unter wissenschaftlicher Aufsicht von Marco Sassóli, Professor und Direktor des Departements für Internationales Öffentliches Recht und Internationale Organisationen an der Universität Genf, ausgewertet.
