Harmonisierung nützt den Kindern

Pro Juventute empfiehlt das Konkordat der Kantone zur Harmonisierung der Volksschule zur Annahme. Es bringt in minimalen Eckpunkten überfällige Harmonisierungen im schweizerischen Schulwesen und will allen Kindern ermöglichen, von schulergänzender Betreuung zu profitieren.

Immer mehr Kinder leben in Familien mit Eltern, die gewollt oder ungewollt den ganzen Tag beruflich abwesend sind. Die Mobilität von Familien nimmt zu, oft verbunden mit Wohnortswechseln in andere Kantone. Das Konkordat der Kantone zur Harmonisierung der Volksschule HarmoS versucht vorsichtig, das Schulwesen der gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen.

Das Konkordat verlangt vom Kanton, schulergänzende Betreuung für unterrichtsfreie Zeiten anzubieten. Niemand wird verpflichtet, diese Angebote zu nutzen. Es liegt aber im Interesse vieler Kinder, solche Betreuungsangebote zu nutzen und dies ergänzend zu der Zeit, die sie mit den Eltern verbringen.

Das Konkordat bringt dringend nötige Angleichungen der kantonalen Kindergarten- und Schulsysteme. Schon heute profitieren die meisten Kinder in der Schweiz vom Kindergarteneintritt im fünften Lebensjahr. Das Konkordat verlangt, dass sie ihrer Reife entsprechend sorgfälltig an den förmlichen Schulunterricht herangeführt werden.

Kinder, die mit ihren Familien in einen anderen Kanton zügeln, sollen in ihrer schulischen Entwicklung nicht unnötig gestört werden. Deshalb empfiehlt Pro Juventute, dem Konkordat der Kantone zur Harmonisierung der Volksschule HarmoS zuzustimmen. 
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Zürich, 18. November 2008 

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