Kinderrechte
Auf den ersten Blick fehlt es den Kindern in der Schweiz an nichts. Tatsächlich hat jedoch nicht jedes Kind die gleichen Chancen, beispielsweise das Recht auf umfassende Bildung einzulösen. Auch das Recht eines jeden Kindes, seine Mutter und seinen Vater regelmässig zu sehen, ist in der Schweiz nicht für alle Kinder verwirklicht.
Die Uno-Kinderrechtskonvention regelt diese und weitere Rechte der Kinder. Die Schweiz trat der Konvention am 24. Februar 1997 bei. Dadurch verpflichtet sie sich, die Rechte bei Kindern und Eltern bekannt zu machen. Denn für die Umsetzung der Kinderrechte sind wir alle verantwortlich.
Pro Juventute orientiert sich in ihrer Arbeit an den Grundsätzen der Uno-Kinderrechtskonvention.
Broschüre «Kinderrechte in unserem Alltag»
Welche Bedeutung die Kinderrechtskonvention für das Zusammenleben von Eltern und Kindern hat und wie die Kinderechte den Familienalltag beeinflussen, zeigt die schweizweit einzige, in zehn Sprachen erhältliche Pro Juventute-Broschüre «Kinderrechte in unserem Alltag».
Pro Juventute «Kinder lernen ihre Rechte kennen»
Um Schülerinnen und Schüler in der Schweiz über ihre Rechte zu informieren hat Pro Juventute das Bildungsangebot «Kinder lernen ihre Rechte kennen» entwickelt. Zum Angeobt gehören auch Informationen für Lehrkräfte und Elternräte.
Artikel «Kinderrechtskonvention–Symbol oder Motor?»
Spuren der Kinderrechtskonvention beim Gericht und im Parlament
Wie hat die Kinderrechtskonvention in der Schweiz gewirkt, seit sie für die Schweiz am 26. März 1997 in Kraft getreten ist? Pro Juventute hat dazu die Rechtsprechung des Bundesgerichtes und der Asylrekurskommission sowie die Gesetzgebung des Bundes untersucht.
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