Kriegsspiele dürfen nicht rechtsfrei sein

Pro Juventute und TRIAL, die Schweizerische Gesellschaft für Völkerstrafrecht, starten anlässlich der internationalen Woche der Abrüstung (24.10. - 30.10.2008) eine Untersuchung über die Berücksichtigung des humanitären Völkerrechts in Computer-Kriegsspielen.

In Computer- und Videospielen wird oft Gewalt gezeigt und Spielende werden virtuell gewalttätig. Computerspiele sind aber nie ethikfreie Räume. Deshalb sollen in Spielanlagen fiktiver Kriege auch alle Normen gelten, die in realen bewaffneten Konflikten einzuhalten sind. Diese Normen und Werte werden vom humanitären Völkerrecht gesetzt. Es grenzt unzulässige Gewalt aus und schützt die Menschenwürde besonders gefährdeter Personengruppen.

Völkerrechtswidriges Verhalten in Computerspielen
Pro Juventute und TRIAL wollen Hinweisen nachgehen, wonach wirklichkeitsnah gestaltete Kriegsspiele teilweise Szenen enthalten, die Spielende zu völkerrechtswidrigem Verhalten verführen, indem sie beispielsweise ungestraft Zivilpersonen oder gefangene Kämpfende töten können. Deshalb überprüfen die beiden Organisationen ausgewählte Kriegsspiele auf ihre Verträglichkeit mit universell anerkannten Regeln des Kriegsrechts. Mit dem Projekt sollen Nutzende und Herstellende sensibilisiert werden, sich im virtuellen Verhalten der real geltenden Rechtsordnung nicht zu entziehen.

Ausgezeichnete Projektidee wird nun realisiert
Diese Projektidee von TRIAL wurde 2007 anlässlich des Internationalen Menschenrechtsforums in Luzern mit einem Förderpreis ausgezeichnet und wird jetzt in Zusammenarbeit mit Pro Juventute realisiert. Die ausgewählten Spiele werden von Fachpersonen des humanitären Völkerrechts unter wissenschaftlicher Aufsicht von Marco Sassòli, Professor für Völkerrecht an der Universität Genf und Präsident der Akademie für humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte, ausgewertet. «Es gibt kein Spiel ohne Regeln und auch im Krieg herrschen Regeln», betont Sassòli. «Wenn schon virtuell Krieg gespielt wird, muss auch das Kriegsrecht Teil der Spielregeln sein. US Präsident George Bush musste sich von dem US Supreme Court sagen lassen, dass sogar im 'Krieg gegen den Terrorismus' Regeln gelten. Unsere Computer und Videospielenden sollen dies schon in ihren virtuellen Spielen lernen, sonst entsteht eine Kultur der Rechtslosigkeit.»

Die Resultate der Untersuchung werden im ersten Quartal 2009 erwartet.

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Zürich/Genf, 22. Oktober 2008

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Pro Juventute aktiv im Kinder- und Jugendmedienschutz
Pro Juventute hat im September 2007 die Petition «Stopp der (un)heimlichen Gewalt» lanciert. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor ungeeigneten Inhalten in Unterhaltungsmedien zu schützen und dafür zu sorgen, dass hemmungslose Gewaltdarstellungen für sie nicht unkontrolliert zugänglich sind. Die Frage der Berücksichtigung des humanitären Völkerrechts in Computer-Kriegsspielen ist dabei ein wichtiger Aspekt im Kinder- und Jugendmedienschutz und darum unterstützt Pro Juventute TRIAL bei der Umsetzung dieser Projektidee.

TRIAL
TRIAL (Track Impunity Always), die Schweizerische Gesellschaft für Völkerstrafrecht, ist ein Verein schweizerischen Rechts, der im Juni 2002 ins Leben gerufen wurde. TRIAL ist politisch unabhängig und konfessionell neutral. Das Hauptziel von TRIAL ist die Bekämpfung der Straflosigkeit von Tätern, Gehilfen oder Anstiftern von Völkermord, Kriegsversbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folter. TRIAL unterstützt mit seinem Rechtsberatungszentrum in Genf Opfer solcher Verbrechen dabei, mit rechtlichen Mitteln Gerechtigkeit zu erlangen, nimmt an der politischen Diskussion zum Thema aktiv teil und informiert die interessierte Öffentlichkeit über Entwicklungen im Völkerstrafrecht.