Schenken und Vererben
Was bleibt, wenn ich gehe? Durch eine Spende zugunsten der Stiftung Pro Juventute hat Ihr soziales Engagement auch über Ihr eigenes Leben hinaus Bestand.
Manche kennen Pro Juventute schon von Kindheit an, andere sind spontan von Pro Juventute begeistert. Wenn Sie den Wunsch haben, Kindern und Jugendlichen zu helfen, können Sie in Ihrem Testament Pro Juventute als Erbin oder Miterbin durch ein Vermächtnis oder eine testamentarische Schenkung begünstigen. Wenn Ihnen ein Bereich ein besonderes Anliegen ist, sichern wir Ihnen zu, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne nur für diesen bestimmten Zweck Verwendung findet.
Die Stiftung Pro Juventute ist als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit. So kommt Ihre Zuwendung ohne Abzüge Kindern und Jugendlichen zugute.
Falls Sie Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gerne. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
