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Recht auf Schutz vor Trennung von den Eltern
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Recht auf Schutz vor Trennung von den Eltern

Du hast ein Recht darauf, deine Eltern zu kennen und bei ihnen zu leben, ausser wenn sie dich misshandeln oder vernachlässigen. Wenn sie geschieden sind, hast du das Recht, Kontakt zu beiden Elternteilen zu pflegen.

Uno-Kinderrechtskonvention, Artikel 9

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© 08.09.2010 pro juventute
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