Mit Spenden Steuern sparen.
Spendenbescheinigung.

Ihre Spenden sind in allen Kantonen steuerlich abzugsberechtigt. Unabhängig von der kantonalen Praxis darf bei der Bundessteuer bis zu 20 Prozent vom Nettoeinkommen für gemeinnützige Zuwendungen abgezogen werden.

Im Januar des folgenden Jahres senden wir Ihnen für die Steuererklärung automatisch eine Spendenbescheinigung zu.

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Aktuelles

30.04.13

Das neue Freunde-Magazin ist da!

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09.01.13

1, 52 Mio. CHF von Migros zugunsten der Kinder- und Jugendprojekte von Pro Juventute

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26.11.12

Einkaufen und Gutes tun

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Senden Sie ein SMS mit dem Keyword Pro mit dem gewünschten Betrag in Franken an die Nummer 488 (z.B. Pro 5 an 488 für eine Spende von 5 Franken).

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Beratung + Hilfe 147

Tag und Nacht unterstützt das Team der Pro Juventute Beratung + Hilfe 147 Kinder und Jugendliche in Krisensituationen. Professionelle Beratung rund um die Uhr. Anonym und kostenlos per Telefon, SMS und im Internet. 

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