Mit Spenden Steuern sparen.
Spendenbescheinigung.
Ihre Spenden sind in allen Kantonen steuerlich abzugsberechtigt. Unabhängig von der kantonalen Praxis darf bei der Bundessteuer bis zu 20 Prozent vom Nettoeinkommen für gemeinnützige Zuwendungen abgezogen werden.
Im Januar des folgenden Jahres senden wir Ihnen für die Steuererklärung automatisch eine Spendenbescheinigung zu.
