Position Tagesschulen
Ausgangslage
Verschiedene überparteilich abgestützte Koalitionen setzen sich auf nationaler und kantonaler Ebene für eine Entwicklung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung ein. Danach soll allen Kindern und Jugendlichen bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit der Zugang zu Tageschulen offen sein. In der Herbstsession 2005 haben fünf Nationalrätinnen aus fünf Parteien identische parlamentarische Initiativen zur Schaffung einer verfassungsmässigen Grundlage zur nationalen Förderung von Tageschulen eingereicht. Der Vernehmlassungsentwurf zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) sieht die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Tagesstrukturen vor. In verschiednen Kantonen sind Volksinitiativen lanciert oder hängig.
Haltung von Pro Juventute
Pro Juventute unterstützt die Förderung von Tagesschulen. Unter einer Tagesschule wird ein öffentliches Modell für Kindergarten und Grundschule verstanden, das neben dem obligatorischen und fakultativen Schulunterricht insbesondere einen Mittagstisch sowie Betreuung in unterrichtsfreien Zeiten umfasst. Tageschulen orientieren sich auch für die unterrichtsfreie Zeit an einem pädagogischen Konzept. Der Besuch ist freiwillig. Die Eltern können mit sozialverträglichen Tarifen an den Kosten beteiligt werden.
Massnahmen
- Interessierte Pro Juventute-Bezirke unterstützen regionale Initiativen mit zweckmässigen Mitteln wie dem Beitritt zu Initiativgruppen, Medienmitteilungen, Leserbriefen, etc.
- Der Hauptsitz begleitet politische Vorstösse auf nationaler Ebene mit Medienmitteilungen, Stellungnahmen und Mitarbeit in unterstützenden Koalitionen.
Begründung
Für den Aufbau von Tagesschulen werden wirtschafts- oder gleichstellungspolitische Gründe angeführt. Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung ist für Pro Juventute entscheidend, dass ein gutes Tageschulangebot heute im Interesse der Kinder und Jugendlichen liegt.
- Für immer mehr Kinder sind beide Elternteile willentlich oder gezwungenermassen berufstätig. Gemäss Artikel 18 der Kinderrechtskonvention sorgen die Vertragsstaaten im Interesse der betroffenen Kinder für den entsprechenden Ausbau geeigneter Betreuungsstrukturen. Kinder berufstätiger Eltern haben das Recht, die für sie in Betracht kommenden Betreuungseinrichtungen nutzen zu können.
- Gut geführte Tagesschulen verbinden Schulunterricht und unterrichtsfreien Zeiten zu einer pädagogisch durchdachten Struktur. Dies entspricht dem Bildungsverständnis von Pro Juventute, wonach neben der Schule auch Orte wie Spielplätze, Jugendgruppen oder die familien- und schulergänzende Betreuung wichtige Bildungsräume für Kinder und Jugendliche sind.
- Nach heutigen Erkenntnissen fördern Tageschulen die Sozialkompetenz von Kindern und Jugendlichen und verbessern die Lernvoraussetzungen. Sie bieten auch ausserhalb der Unterrichtszeit einen stabil strukturierten Rahmen und verbessern damit das soziale Umfeld vieler Kinder als Voraussetzung für gute schulische Leistungen.
- Tageschulen erleichtern die Förderung und Integration von Kindern mit schwierigen Lernvoraussetzungen und sind nach heutigen Erkenntnissen ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Chancengleichheit im Bildungsbereich.
Zürich, 20. April 2006
Kontakt
Matthias Vatter
Leiter Public Affairs
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E-Mail: matthias.vatter(at)projuventute.ch
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