Trotz Prohibition handeln! Ordnungsbussen für Erwachsene, Früherkennung und Beratung bei Jugendlichen
Pro Juventute, Lehrerverband und die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) sind sich einig: Die Politik ist nach der Ablehnung der Hanfinitiative gefordert. Die Probleme rund um Cannabis bleiben ungelöst und die Politik darf kein drittes Mal den Kopf in den Sand stecken. Die Verbände fordern die zuständige Kommission des Nationalrates auf, ihre eigene Kommissionsinitiative zu erfüllen, in der sie sich die Aufgabe gegeben hat, die Cannabisfrage aufzunehmen und Vorschläge zu erarbeiten (Pa. Iv. 05.470). Auf Grund der breiten Betroffenheit von Cannabisfragen in ihrem Alltag haben die drei Organisationen sich auf ein mögliches Modell im Umgang mit Cannabiskonsum geeinigt. Das kombinierte Modell sieht eine Ordnungsbusse für erwachsene Cannabiskonsumenten und -konsumentinnen und eine enge Zusammenarbeit von Jugendanwaltschaft und Jugendhilfe bei Minderjährigen vor.
Die Organisationen haben die Hanf-Initiative nicht unterstützt, aber gleichzeitig immer den Handlungsbedarf betont. Nach der Ablehnung der Straffreiheit für den Anbau, Erwerb, Besitz und Konsum von Cannabis für den Eigenbedarf gilt es nun, die Probleme unter dem gegebenen Verbot zu lösen. Im Zentrum steht dabei aus Sicht der drei Verbände die Regelung des Konsums. Die regional sehr unterschiedliche Handhabung muss vereinheitlicht werden, die Ressourcen im Justizapparat sinnvoll eingesetzt werden und der Jugendschutz darf keine leere Worthülse bleiben.
Pro Juventute, Lehrerschaft und die SAJV fordern darum ein kombiniertes Modell. Auf der einen Seite soll für über 18jährige ein Ordnungsbussenmodell eingeführt werden. Damit kann der administrative Aufwand auf ein sinnvolles Mass reduziert werden ohne auf die Signalwirkung der Bestrafung zu verzichten. Es kommt in diesen Fällen zu keinem Eintrag ins Strafregister. Für die unter 18jährigen sollen auf der anderen Seite die neuen Bestimmungen zur Früherkennung und Frühintervention im Betäubungsmittlegesetz genutzt werden. Damit soll den kiffenden Jugendlichen anstelle eines Strafverfahrens primär Unterstützung angeboten werden, ohne das Signal durch die drohende Bestrafung zu beseitigen. Durch die Zusammenarbeit von Jugendanwaltschaft und Jugendhilfe wird das Gefährdungspotenzial eines Jugendlichen abgeschätzt und die zu erfüllende Leistung entsprechend ausgerichtet: Im Vordergrund stehen Beratung und Suchtpräventionskurse. Die Jugendanwaltschaft soll aber auch die Möglichkeit haben, eine Ordnungsbusse analog den Erwachsenen auszusprechen oder ein ordentliches Verfahren mit Vorladung vor die Jugendanwaltschaft durchzuführen.
Der Kanton St. Gallen hat sowohl mit Ordnungsbussen als auch mit Pflichtbesuchen von Präventionskursen Erfahrungen gesammelt und diese positiv beurteilt. Dieses Wissen sollte jetzt für eine nationale Lösung genutzt werden.
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Zürich, 30. November 2008
Für Informationen stehen zur Verfügung
• Michael Marugg, Leiter Public Affairs Pro Juventute, Tel. 044 256 77 20
• Beat W. Zemp, Zentralpräsident LCH, Tel. 061 903 95 85
• Petra Baumberger, Generalsekretärin SAJV, Tel. 031 326 29 27
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