JA zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes - Stimmfreigabe zur Hanfinitiative

Pro Juventute empfiehlt für die Volksabstimmung vom 30. November 2008 ein Ja zum revidierten Betäubungsmittelgesetz. Das Gesetz schafft Sicherheit und stärkt den Kinder- und Jugendschutz bei der Prävention und im Strafrecht. Beim Cannabis braucht es unabhängig vom Abstimmungsergebnis zur Hanfinitiative neue Lösungen für den Jugendschutz.

Pro Juventute wertet das drogenpolitische Vier-Säulen-Prinzip als Erfolg und begrüsst dessen ausdrückliche gesetzliche Verankerung. Mit abgestimmten Massnahmen der Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression gelang es, offene Drogenszenen mit ihrer verheerenden Sogwirkung für Jugendliche und junge Erwachsene aufzulösen. Öffentliche Räume wurden für Kinder, Jugendliche und Familien wieder sicher.

Kinder- und Jugendschutz wird Rechnung getragen
Das Gesetz stärkt die Prävention bei Kindern und Jugendlichen. Es verlangt ausdrücklich, den Jugendschutz bei der Umsetzung der Suchtpolitik besonders zu berücksichtigen und verpflichtet Bund und Kantone, dem Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Prävention besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Wichtig ist auch die klare Regelung einer Meldebefugnis von Bezugspersonen für die Früherkennung suchtbedingter Störungen bei Kindern und Jugendlichen. Die Kantone müssen für solche Meldungen fachlich qualifizierte Behandlungs- und Hilfsstellen anbieten. Schliesslich wird der gesetzliche Jugendschutz mit härteren Strafdrohungen verschärft, wenn Betäubungsmittel an Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich gemacht oder in der nahen Umgebung von Ausbildungsstätten für Jugendliche angeboten werden.

Hanfinitiative: neue Lösungen gefordert
Zur Hanfinitiative muss hingewiesen werden, dass der Cannabiskonsum Jugendlicher unter dem geltenden strafrechtlichen Verbot in den 90er Jahren zugenommen hat und erst in letzter Zeit leicht rückläufig ist. Diese Entwicklung zeigt, dass das geltende Recht nicht wirklich greift. Pro Juventute wird daher, unabhängig davon ob der Hanfartikel angenommen oder abgelehnt wird, auf Verbesserungen beim gesetzlichen Jugendschutz insistieren.

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Zürich, 20. Oktober 2008

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