Zusätzliche Leistungen an Witwen,
Witwer und Waisen
Die Beiträge sind je nach Situation einmalig oder wiederkehrend und verstehen sich als Ergänzung zu den gesetzlichen Leistungen des Bundes und der Kantone. Die notwendigen Mittel werden von der AHV finanziert.
Informationen und Antragsformular zum Download:
Zusätzliche Leistungen an Witwen, Witwer und Waisen
Antrag für Zusatzleistungen an Witwen, Witwer und Waisen

