Zusätzliche Leistungen an Witwen,
Witwer und Waisen
Pro Juventute unterstützt Witwen und Witwer mit Kindern sowie Halb- und Vollwaisen in finanzieller Not.
Die Beiträge sind je nach Situation einmalig oder wiederkehrend und verstehen sich als Ergänzung zu den gesetzlichen Leistungen des Bundes und der Kantone. Die notwendigen Mittel werden von der AHV finanziert.
