Zusätzliche Leistungen an Witwen, Witwer und Waisen

Pro Juventute unterstützt Witwen und Witwer mit Kindern sowie Halb- und Vollwaisen in finanzieller Not.

Die Beiträge sind je nach Situation einmalig oder wiederkehrend und verstehen sich als Ergänzung zu den gesetzlichen Leistungen des Bundes und der Kantone. Die notwendigen Mittel werden von der AHV finanziert. 

 

Anspruchsberechtigt sind

  • Witwen und Witwer mit Kindern bis zum vollendeten 18. Altersjahr
  • Halb- und Vollwaisen bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung, längstens bis zum 25. Altersjahr
  • Alleinstehende Witwen ohne Kinder ab dem 55. Altersjahr, sofern die Arbeitssuche über längere Zeit erfolglos blieb
  • Personen ausländischer Nationalität werden in der Regel nach fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthalt in der Schweiz unterstützt
  • Bürgerinnen oder Bürger eines Mitgliedstaates der EU oder der EFTA müssen in der Regel keine Karenzfrist erfüllen

 

Unterstützungsarten

  • Wiederkehrende Leistungen an den Lebensunterhalt 
  • Überbrückungsbeiträge bis zum Einsetzen der gesetzlichen Leistungen
  • Beiträge an notwendige Anschaffungen wie Kleider, Haushaltgeräte, Ferien, Umzugskosten
  • Finanzielle Unterstützung an Studienkosten und Lebensunterhalt
  • Ergänzende Ausbildungsbeiträge an Weiterbildung, Sprachaufenthalte, Föderunterricht

 

Abgrenzungen

  • Witwen, Witwer und Waisen, die eine Invalidenrente beziehen wenden sich an die Stiftung Pro Infirmis
  • Für Witwen und Witwer, die das Pensionierungsalter erreicht haben, ist die Stiftung Pro Senectute zuständig
  • Bezüger und Bezügerinnen von öffentlichen Fürsorgegeldern wenden sich an die für sie zuständige Fürsorgebehörde

 

Als Informations- und Kontaktstelle für Verwitwete mit Kindern steht Ihnen der Verein AURORA zur Seite.

Kontakt
Pro Juventute
Katharina Arquint
Leiterin Zusätzliche Leistungen an Witwen, Witwer und Waisen
Thurgauerstrasse 39, Postfach
8050 Zürich
Tel. 044 256 77 24
Fax 044 256 77 78
wiwa(at)projuventute.ch

PC 80-3100-6